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Satzung der Casa de la Familia e. V.

Satzung der Casa de la Familia e. V. 

 

Nachstehende Satzung wurde von dem Gründungstag und der Mitgliederversammlung der Casa de la Familia e. V.  am 03.12.2023 beschlossen, in der auf der Vorstandssitzung vom 06. April 2025 geändert, eingetragen am 16. April 2025 beim Amtsgericht - Registergericht Gießen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Casa de la Familia e. V.

Breidenbacher Straße 3 

36325 Feldatal-Windhausen

www.casadelafamilia.de

casadelafamilia@outlook.de 

 

 

 

 

 

 

 

 

Präambel   

  

Ziel von Casa de la Familia - Das Mehrgenerationenhaus der Familien, der Vielfalt, des Respektes und des Miteinander und Füreinander ist der Schutz des Artikel 1 des Grundgesetzes “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”, wobei Casa de la Familia die Würde aller Menschen und Lebewesen als unantastbar betrachtet.

 

Mit dem Spruch “Die Würde aller Menschen und Lebewesen” hat die Casa de la Familia e. V. sich zum Ziel gemacht, das Leben aller Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, sozialem Status, Bildungsgrad, Sexualität, Kultur, Religion, Hautfarbe, Lebenssituation & Lebensqualität und vor allem Erfahrungen zu schützen, zu fördern, zu respektieren und individuell, vielfältig und divers respektvoll zu verschönern.

 

Um dieses Ziel zu erreichen und zu garantieren, hat sich die Casa de la Familia zur Aufgabe gemacht das Zusammenleben aller Menschen zu fördern. Die Förderung des Zusammenlebens der Familie, der Kinder, der Jugend, der Erwachsenen, der Senioren und natürlich der Gäste in einem vernetzen Ring, zum Wohle der Allgemeinheit, der Gesellschaft, der Demokratie und eine offene, vielfältige und diverse Welt. Dieser vernetzte Ring schließt auch den Respekt, das Zusammenleben und die Förderung der Lebensqualität aller Lebewesen in der Tier- und Pflanzenwelt ein.

 

Um seine Ziele zu erreichen, stellt der Verein zuallererst die Basis für ein würdevolles Leben bereit, um die Gründung und Förderung einer Familie zu erleichtern und zu garantieren. Die Basis wird durch die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke verwirklicht, in dem Familien und bedürftigen Menschen vergünstigter Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Zu dieser würdevollen Basis gehört die Förderung der Belange jedes Individuums, um ihm ein würdevolles Leben zu garantieren. Durch die Vertretung (Beratung, Hilfe bei der Fertigung von Anträgen und bei der Verfolgung von Ansprüchen in den speziellen Gebieten des Sozialrechts und den daran angrenzenden speziellen Gebieten des Arbeits- und Verwaltungsrechts) der sozialen Interessen von Familien und anderen bedürftigen Personen gegenüber der Öffentlichkeit, dem Gesetzgeber, den Regierungen, den Behörden und Verwaltungen, erforderlichenfalls durch Erhebung einer Klage bzw. Verbandsklage, möchte Casa de la Familia e. V. einen sorglosen Aufbau einer Basis garantieren und gleichzeitig die betroffenen Personen vor Ausgrenzung, Willkür, institutioneller Diskriminierung seitens der Behörden und der Justiz und Diskriminierung jeglicher Art schützen.

 

Unter Familie versteht die Casa de la Familia die Zusammenkunft von mindestens 2 bis 100 Personen, die sich gegenseitig mit ihren Persönlichkeiten, Tätigkeiten, Fähigkeiten, Können, Vielseitigkeit, Diversität, Respekt, Vielfalt, Erfahrungen, Bildung, Verantwortungsgefühl und Weltbild respektvoll unterstützen und fördern. Weshalb hat die Förderung und der Respekt des Individuums und seine Persönlichkeit für die Casa de la Familia höchste Priorität.

 

Der Verein versteht sich sowohl als eine Zusammenkunft von Menschen aller Generationen, als auch als ein Sportverein, ein Sozialverein, ein Heim für Einheimisch und Gäste und auch als ein beratendes und aktives unterstützendes Organ, welches sich mit den Fragen, Schwierigkeiten und Problemen des Lebens jedes Einzelnen befasst und sie anpackt. Fragen und Themen wie Wohnungssuche, Jobsuche, Kinderbetreuung, Bildung, Prävention, Rechtsberatung, Sportaktivität, Pflege und Familienbildung. Da das Leben eines Menschen und einer Familie nicht nur die beteiligten Personen beeinflusst, sondern auch ihr gesamtes Umfeld und Umwelt, da ein Umfeld und die Umwelt auch aus anderen Lebewesen besteht, wird auch der Tierschutz, der Naturschutz und der Umweltschutz zum Wohle aller Lebewesen von der Casa de la Familia gefördert und in den vernetzten Ring integriert.

 

Denn das Leben beginnt erst mit einer würdenvollen Basis, die Lebensqualität mit der Einhaltung und Respekt der Würde eines Menschen und eine gesunde und zukunftsorientierte Familie mit der Unterstützung und dem Respekt aller Menschen und Mitglieder einer Gesellschaft.

 

 

“Die Würde aller Menschen und Lebewesen ist unantastbar”

   

 

 

 

 

 

 

 

 

INHALT 

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr                                                                                                                                                                                           3

 

§ 2 Vielfältigkeit, Unabhängigkeit und Neutralität                                                                                                                                                                 3

 

§ 3 Zweck                                                                                                                                                                                                                                3

 

§ 4 Gemeinnützigkeit                                                                                                                                                                                                            10

 

§ 5 Mitgliedschaft                                                                                                                                                                                                                   4

 

§ 6 Fördermitglieder                                                                                                                                                                                                                1

 

§ 7 Mitgliedsbeiträge und Aufnahmebeitrag                                                                                                                                                                           4

 

§ 8 Wahl- und Stimmenberechtigung                                                                                                                                                                                      3

 

§ 9 Beendigung der Mitgliedschaft                                                                                                                                                                                         3

 

§ 10 Rechte und Pflichten der Mitglieder                                                                                                                                                                               3

 

§11 Organe                                                                                                                                                                                                                              4

 

§12 Vorstand                                                                                                                                                                                                                          10

 

§13 Gesetzliche Vertretung                                                                                                                                                                                                     1

 

§14 Aufgaben des geschäftsführenden Vorstandes                                                                                                                                                                 3

 

§15 Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes                                                                                                                                                                           2

 

§16 Mitgliederversammlung                                                                                                                                                                                                   8

 

§17 Kassenprüfer                                                                                                                                                                                                                    3

 

§18 Satzung                                                                                                                                                                                                                            2

 

§19 Geschäftsordnung                                                                                                                                                                                                            2

 

§20 Datenschutz                                                                                                                                                                                                                     2

 

§21 Bezahlten Mitarbeiter                                                                                                                                                                                                      1

 

§22 Gerichtsstand                                                                                                                                                                                                                   1

 

§23 Auflösung                                                                                                                                                                                                                        2

 

 

 

 

 

 

§ 1. Name, Sitz  

1. Der Verein trägt den Namen Casa de la Familia e. V.  

2. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Gießen eingetragen.    

3. Sitz des Vereins ist 36325 Feldatal-Windhausen.    

4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.   

   

§ 2 Vielfältigkeit, Unabhängigkeit und Neutralität

  1. Casa de la Familia e. V. ist parteipolitisch und konfessionell vielfältig, unabhängig und neutral.

  2. Casa de la Familia e. V. ist ein vielfältiger, humanitärer, sozialer und sozialpolitischer Verein, der sich zum vielfältigen, familiären, gerechten, demokratischen, humanistischen und sozialen Rechtsstaat bekennt.

  3. Leitlinien des Vereins sind das Deutsche Grundgesetz, die Deutsche Verfassung und die UN-Konvention über die Rechte der Menschen bzw. aller Menschen (Menschenrechte) und die Würde aller Menschen. Die Neutralität des Vereins beinhaltet, dass Casa de la Familia e. V. sich an keinen politischen Demonstrationen und Kundgebungen beteiligen bzw. teilnehmen wird.

 

“Die Würde aller Menschen und Lebewesen ist gleich unantastbar und diese beginnt erst mit einer würdevollen Basis bzw. Lebensqualität”

§ 3 Zweck, Aufgabe und Gemeinnützigkeit  

1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung:

  • die Förderung von Menschen, die bedürftig im Sinne des § 53 AO sind.

  • die Förderung von Volksbildung, Wissenschaft und Forschung

  • die Förderung der Jugend- und Altenhilfe

  • die Förderung von Kunst und Kultur

  • die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege

  • die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe

  • die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden

  • die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des

       Völkerverständigungsgedankens;

  • die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit

  • die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

  • die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern

  • die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie

  • die Förderung der Kriminalprävention

  • die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport)

  • die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung

  • die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind

  • die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke

  • die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke; dies ist die vergünstigte Wohnraumüberlassung an Personen im Sinne des § 53. § 53 Nummer 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bezüge nicht höher sein dürfen als das Fünffache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch; beim Alleinstehenden oder Alleinerziehenden tritt an die Stelle des Fünffachen das Sechsfache des Regelsatzes. Die Hilfebedürftigkeit muss zu Beginn des jeweiligen Mietverhältnisses vorliegen.

 

2. Aufgabe des Vereins ist:

  • Vertretung der sozialen und gesellschaftlichen Interessen von Personen im Sinne des § 53 AO (SGB II Leistungsempfängern, Rentnern, Erwerbsminderungsrentnern, Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit chronischen Erkrankungen und Menschen, die aufgrund ihres geringen Einkommens von der Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen sind) und Mitgliedern gegenüber der Öffentlichkeit, dem Gesetzgeber, den Regierungen, den Behörden und Verwaltungen, erforderlichenfalls durch Erhebung von Klage bzw. Verbandsklage. Somit möchte Casa de la Familia e. V. mit seiner Aufgabe für mehr soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit und Gerechtigkeit im Allgemeinen sorgen.

  • Aufgabe des Vereins ist es in selbstloser Weise Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres sozialen, körperlichen und geistigen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, um ein würdevolles Leben führen zu können bzw. eine würdevolle Basis aufbauen zu können, um Altersarmut, Depressionen und Obdachlosigkeit zu verhindern, zu unterstützen.

  • Aufgabe des Vereins ist es auch die Interessen der Mitglieder und von Personen im Sinne des § 53 AO im Rahmen des gesetzlich zulässigen Auskunft, Beratung, Hilfe bei der Fertigung von Anträgen und bei der Verfolgung von Ansprüchen in den speziellen Gebieten des Sozialrechts und daran angrenzenden speziellen Gebieten des Arbeits- und Verwaltungsrechts, anzubieten und auszuführen.

 

3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

 

  • Vertretung der sozialen und gesellschaftlichen Interessen von Personen im Sinne des § 53 AO (SGB II Leistungsempfängern, Rentnern, Erwerbsminderungsrentnern, Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit chronischen Erkrankungen und Menschen, die aufgrund ihres geringen Einkommens von der Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen sind) und Mitgliedern gegenüber der Öffentlichkeit, dem Gesetzgeber, den Regierungen, den Behörden und Verwaltungen, erforderlichenfalls durch Erhebung von Klage bzw. Verbandsklage. Somit möchte Casa de la Familia e. V. mit seiner Aufgabe für mehr soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit und Gerechtigkeit im Allgemeinen sorgen.

  • Vertretung der sozialen und gesellschaftlichen Interessen von Mitgliedern und Personen im Sinne des § 53 AO vor Landesozialgerichten und vor dem Bundessozialgericht, vor Verwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht, sowie vor Landesverfassungsgerichten und vor dem Bundesverfassungsgericht.

  • Einflussnahme auf Gesetzgebung und Verwaltung durch Öffentlichkeitsarbeit, Einsatz von Rechtsmitteln (Klagen und Verfassungsbeschwerden), Vernetzung mit anderen Vereinen und Organisationen und Veröffentlichung und Bekanntmachung von Fällen der Diskriminierung, der institutionellen Diskriminierung, des Justizversagens bzw. Rechtsbeugung und Diskriminierung jeglicher Art.

  • Förderung der Arbeit für Menschen im Sinne des § 53 AO und Mitgliedern

  • Beratung und Betreuung von Personen im Sinne des § 53 AO und Mitgliedern

  • Durch Spendenaktionen und Spendenaufrufe für Menschen im Sinne des § 53 AO

  • Durch Betreibung einer eigener Webseite, www.casadelafamilia.de, Social Media Accounts und anderen Kanälen, um anhand von Fallbeispielen die Volksbildung in den Bereichen Kunst & Kultur, Denkmalschutz & Denkmalpflege, Heimatpflege, Heimatkunde & Ortsverschönerung, Sport & Fitness, soziale Gerechtigkeit, soziale Sicherheit, institutionelle Diskriminierung und Diskriminierung jeglicher Art zu fördern

  • Durch Kooperationen mit anderen Hilfsorganisationen

  • Durch die nichtjuristische Erstberatung, Einzelberatung und Anlaufstelle für Menschen im Sinne des § 53 AO und Mitglieder, die sich als Opfer bzw. Zielscheibe der Justiz betrachten, um dadurch Informationen zu sammeln und zugleich den Bedürftigen bei der Aufarbeitung ihrer Erfahrungen mit Hilfe anderer Fallbeispiele behilflich zu sein

  • Durch den Aufbau eines Netzwerks und einer Falldatenbank in Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen, Behörden, Universitäten und Fachleuten, in denen Fälle von Menschen im Sinne des § 53 AO, die sich als Opfer der Justiz betrachten, wissenschaftlich analysiert und für die weitere Forschung und die Volksbildung und Veröffentlichung aufbereitet werden

  • Durch Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit in den Themenbereichen: Kriminalität, Gewalt, Kriminalprävention, Jugendarbeit und Respekt

  • Öffentlichkeitsarbeit und Dialoge in den Themenbereichen: Kinderarbeit, Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Gesundheit, Sport & Fitness, Inklusion, Soziales, Miteinander und Füreinander, Zusammenleben und Familie sowie finanzielle Unterstützung entsprechender Aufklärungsprojekte

  • Förderung des demokratischen Bewusstseins, des Respekts, der Wertschätzung und des solidarischen Verhaltens in der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern, Jugendlichen, Senioren, Gästen und Familien

  • Förderung der Partizipation von Kindern, Jugendlichen, Senioren, Gästen und Familien an wichtigen gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen

  • Fachliche Unterstützung der Menschen in allen Belangen der Familie, Gesundheit, Bildung, Sozialem, Sport & Fitness und des Zusammenlebens

  • Initiierung von Vernetzung und Austausch zwischen den Menschen aller Alters- und Herkunftsgruppen

  • Zusammenarbeit, Austausch und Vernetzung mit Trägern, Personen und Einrichtungen der öffentlichen Familienhilfe, Kinderhilfe, Jugendhilfe, Seniorenhilfe, Gasthilfe

  • Durch Hilfe zur Selbsthilfe auf dem Gebiet der Lebensmittelerzeugung & Verwertung, Bildung und gemeinnützige Wohnraum, Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von Kindern, Jugendlichen und Analphabeten  (Förderung von Schulen und andere Bildungsstätten sowie Bereitstellung von Unterrichtsmaterial)

  • Abhaltung von geordneten Sport- und Spielübungen

  • Schaffung von vergünstigtem Wohnraum für Personen im Sinne des § 53 AO

 

§ 4 Gemeinnützigkeit  

  1. Der Verein mit Sitz in 36325 Feldatal-Windhausen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige-mildtätige-kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (A O).  

  2. Er ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und ist demokratisch, parteipolitisch neutral, überkonfessionell und unabhängig.

  3. Mittel des Vereins, insbesondere die Mitgliedsbeiträge und die dem Verein zugehenden Spenden, sind ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden.  

  4. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied, abgesehen von Zweckzuwendungen nach § 2 Abs. 1 an freie gemeinnützige Träger, keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.  

  5. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens.  

  6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.  

  7. Der Verein fühlt sich das Völkerrecht, der Deutsche Verfassung, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Hessischen Verfassung verpflichtet.   

  8. Der Verein vertritt die Grundsätze der Demokratie, sie vertritt und verteidigt die Grundsätze der offenen, vielfältigen und diversen weltanschaulichen Gesellschaft, des Respekts sowie der respektvollen Überparteilichkeit.   

  9. Der Verein tritt rassistischen, hetzerischen, hasserfüllten, menschenfeindlichen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Ideologien, Bestrebungen entschieden entgegen.   

  10. Der Verein vertritt den Grundsatz, die Würde aller Menschen und Lebewesen ist unantastbar und muss mit Respekt, Empathie und aktivem Handeln geschützt und gefördert werden.  

 

 

§ 5. Mitgliedschaft  

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person, nach der Zustimmung und den Respekt für den Vereinszweck nach §2, werden. Mitglied können zudem Verbände, Vereinigungen und andere juristische Personen sein, die als Zusammenschluss oder Interessenvertretung von Familien, Kinder, Jugendlichen, Senioren und der Tierwelt gelten und bereit und in der Lage sind, den Vereinszweck nach §2 zu fördern. Sofern ein Interessensgegensatz zum Zweck des Vereins besteht (oder zu vermuten ist), kann eine Mitgliedschaft nicht erworben werden. 

 

  2. Die Mitgliedschaft wird beim Vorstand schriftlich beantragt. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft als Erwachsener ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Aufnahme von                   Jugendlichen unter 18 Jahren kann nur mit schriftlichem Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erfolgen. Die Mitgliedschaft zählt ab dem Eintrittsdatum. Der Vorstand ist befugt, Aufnahmegesuche mit Angabe der Gründe abzulehnen. Gegen die Ablehnung steht die Berufung an die Mitgliederversammlung des Vereins offen.   

 

 

   3. Voraussetzungen für die Aufnahme und Zugehörigkeit als Mitglieds des Casa de la Familia sind:    

  • Das Mitglied erkennt das Völkerrecht, die Deutsche Verfassung, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Hessische Verfassung an.    

  • Das Mitglied vertritt, repräsentiert, lebt und verteidigt die Grundsätze des Respekts, der Empathie, einer offenen vielfältigen und diversen Gesellschaft, das die Würde aller Menschen und Lebenswesen unantastbar ist und die demokratische Grundlage    

   

  4. Nach Status unterteilen sich die Mitglieder in:    

  • Aktive Mitglieder  

  • Erwachsene ab 18 Jahre    

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre    

  • Passive Mitglieder   

  • Fördermitglieder 

 

§6 Fördermitglieder  

  1. Der Verein kann stimmrechtslose Fördermitglieder aufnehmen, sofern sie den Zweck des Vereins unterstützen und fördern. Die Fördermitglieder können natürliche oder juristische Personen sein.  

 

§7 Mitgliedsbeitrag und Aufnahmebeitrag   

  1. Als Mitgliedsbeitrag und ggf. Aufnahmebeitrag zahlt jedes Mitglied den jeweils von der Hauptversammlung festgesetzten Betrag gemäß den vom Vorstand festgelegten Regeln.   

  2. Werden Mitgliedsbeiträge erhoben, sind diese im Jahr des Austritts vollständig zu leisten. Eine anteilige Rückerstattung erfolgt nicht.  

  3. Zur Finanzierung besonderer Angebote des Vereins können darüber hinaus Teilnahmegebühren erhoben werden.   

  4. Wahl- und Stimmberechtigung erlangen alle Mitglieder 

 

§8 Wahl- und Stimmberechtigung  

  1. Die Mitglieder erlangen mit vollendetem 7. Lebensjahr beschränkte Stimmberechtigung in allen den Verein betreffenden Angelegenheiten. Die Wahl in den geschäftsführenden, erweiterten Vorstand und Vorstand setzt die Vollendung des 16. Lebensjahres voraus, sowie eine seit mindestens Vier Jahren bestehende Mitgliedschaft. Mit vollendetem 7. Lebensjahr kann ein Mitglied zur Wahl eines Leiters bzw. einer Führungspersönlichkeit gewählt werden. In Ausnahmenfällen kann die Stimmberechtigung zur und in der Wahl des Vorstands, nach eine seit mindestens 2 Jahren bestehenden Mitgliedschaft erlangt werden 

  2. Berechtigt zur Wahl des Vorstands sind nur aktive Mitglieder, die eine, seit mindestens Vier Jahren bestehende Mitgliedschaft nachweisen können.  

  3. Berechtigt zur Wahl des geschäftsführenden, wie auch des erweiterten Vorstands sind lediglich Mitglieder des Vorstands. Zur Übernahme eines Vereinsamtes kann niemand gezwungen werden.  

 

§9 Beendigung der Mitgliedschaft   

  1. Die Mitgliedschaft kann nur schriftlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Diese Kündigung muss dem Vorstand zugestellt werden.   

 

   2. Ausschluss:    

Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, sofern ein wichtiger Grund  vorliegt, wie zum Beispiel:    

   

 

  • grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verstoß gegen die Vereinssatzung, die Vereinszwecke oder die Beschlüsse des Vereins    

  • ein 6-monatiger Beitragsrückstand trotz Mahnung    

  • unehrenhaftes oder vereinsschädigendes Verhalten. Letzteres kann durch öffentliche Beleidigung, Streit, Zwietracht oder ein anderes Fehlverhalten begründet sein. Mit dem Beschluss über den Ausschluss gilt die Mitgliedschaft als beendet. Das ausgeschlossene Mitglied hat bis zu diesem Zeitpunkt voll und ganz seine Verpflichtungen gegenüber dem Verein zu erfüllen.   

  • Auflösung des Vereins   

  • Tod des Mitglieds   

 

  3. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte aus dem Mitgliedschaftsverhältnis und alle Ansprüche an den Verein. 

 

 

§ 10 Rechte und Pflichten der Mitglieder  

  1. Die Mitglieder sind berechtigt, an der Willensbildung des Vereins mitzuwirken, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen, die Aufgaben und Dienstleistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen und den Rat des Vereins einzuholen.  

  2. Die Mitglieder sind berechtigt, Anträge in die Mitgliederversammlung einzubringen.  

  3. Die Mitglieder sind verpflichtet,  

a) den Zweck des Vereins zu fördern, zu repräsentieren, an der Erfüllung der Aufgaben des Vereins mitzuwirken und insbesondere regelmäßig an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen. 

b) die von der Mitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeiträge zu entrichten. 

   

 

 § 11. Organe  

  1. Die Organe des Vereins sind:    

  • die Mitliederversammlung (siehe §15)    

  • Der Vorstand (Siehe §11) 

  • Der geschäftsführende Vorstand (siehe 3 und 4)    

 

    2. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihr werden alle Mitglieder eingeladen.    

    3. Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt und bestätigt. Eine Wiederwahl ist zulässig.   

    4. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus einem Vereinsmitglied und Vorstandsmitglied (1. Vorsitzender) und vertritt allein den Verein gerichtlich und außergerichtlich in allen Angelegenheiten 

 

 § 12. Vorstand   

  1. Der Vorstand ist das Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der Casa de la Familia e. V  

  2. Aufgaben des Vorstandes sind insbesondere:   

  • die Geschäftsführung   

  • die politische und geschäftliche Vertretung der Casa de la Familia e. V.  

  • die Personalverantwortung d. die Verteilung der Fördermittel  

 

   3. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind:   

  • der 1. Vorsitzende   

  • der 1. stellvertretende Vorsitzende und der 2. stellvertretende Vorsitzende 

  • der Kassenwart. 

 

   4. Eine Doppelfunktion innerhalb des Vorstandes ist zulässig.   

  5. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit Annahme der Wahl und endet mit Beginn der Neuwahlen, durch Rücktritt oder        Abwahl.  

  6. Der Vorstand kann Referenten und Beauftragte für bestimmte Geschäftsbereiche ernennen sowie haupt- oder nebenberufliches Personal einstellen.   

  7. Der Vorstand führt die Geschäfte nach einem Geschäftsverteilungsplan, den er sich selbst gibt.   

  8. Die Einladung zu Versammlungen des Vorstandes erfolgt in Textform unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von einer Woche durch den Vorsitzenden.   

  9. Versammlungen des Vorstandes können auch mit Hilfe moderner Medien, zum Beispiel als Video-, Telefon- oder Online-Konferenz, abgehalten werden.  

 10. Die Mitgliederversammlung kann abweichend vom Absatz 3.1 beschließen, dass Vorstandsmitglieder für ihre Tätigkeiten eine pauschale Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr.26a EStG gezahlt wird oder sie eine angemessene Vergütung erhalten. Zuständig für den Abschluss, die Änderung und die Beendigung des Vertrages ist der geschäftsführende Vorstand.  

   

 

§ 13. Gesetzliche Vertretung  

  1. Der vertretungsberechtigte geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB, bestehend aus den im §11 Absatz 4, ist der 1. Vorsitzende. Der geschäftsführende Vorstand, bestehend aus dem 1. Vorsitzenden, vertritt allein den Verein gerichtlich und außergerichtlich in allen Angelegenheiten.   

    

 

§ 14. Aufgaben des geschäftsführenden Vorstandes  

  1. Der geschäftsführende Vorstand vertritt allein den Verein in jeder Beziehung und besitzt die alleinige Vertretungsberechtigung sowohl vor dem Gericht als auch vor den Ämtern. Er beruft Sitzungen und Versammlungen ein, in denen ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes den Vorsitz führt bzw. die Versammlung leitet. Der geschäftsführende Vorstand führt die Geschäfte in allen den Verein betreffenden Angelegenheiten. Der geschäftsführende Vorstand gibt sich seine Geschäftsordnung selbst. Der geschäftsführende Vorstand legt der Hauptversammlung Rechenschaft ab. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes unterstützen sich grundsätzlich bei der Wahrnehmung aller Aufgaben gegenseitig und vertreten sich im Verhinderungsfall.  

  2. Die Ämter des geschäftsführenden Vorstandes werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt    

  3. Die Mitgliederversammlung kann abweichend vom Absatz 3.1 beschließen, dass dem geschäftsführenden Vorstand für seine Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr.26a EStG gezahlt wird.   

   

 

§ 15. Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes   

  1.  Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so hat es die in seinem Besitz befindlichen Vereinsgegenstände unverzüglich einem anderen Mitglied desgeschäftsführenden Vorstandes auszuhändigen.  

  2. Als Ersatz für das ausgeschiedene Vorstandsmitglied kann der geschäftsführende Vorstand mit einfacher Mehrheit ein kommissarisches Vorstandsmitglied bestimmen, das bis zur nächsten Mitgliederversammlung die Aufgaben des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes übernimmt.   

§ 16. Mitgliederversammlung  

  1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Casa de la Familia. Sie berät und beschließt über alle Grundsatzentscheidungen der Casa de la Familia und ist insbesondere zuständig für:  

  • die Wahl des Vorstandes  

  • die Wahl des Kassenprüfers  

  • die Entgegennahme der Geschäftsberichte des Vorstandes, des Jahresabschlusses und der Berichte über die Revision   

  • die Entlastung des Vorstandes   

  • die Verabschiedung der Beitragsordnung   

  • die Verabschiedung der Förderrichtlinien 

  • die Änderung der Satzung i. die Änderung der Geschäftsordnung   

  • den Ausschluss von Mitgliedern  

  • die Auflösung der Casa de la Familia e. V. 

  

 

   2. Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung sind:   

  • Aktive Mitglieder des Vereins  

  • Der Vorstand   

 

  3. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.  

 

  4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn das Interesse der Casa de la Familia dies erfordert. Die Einberufung erfolgt, wenn:  

  • der Vorstand dies beschließt    

 

  5. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt in Textform unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von vier Wochen durch den Vorsitzenden.   

 

  6. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen in Textform mit einer Antragsfrist von zwei Wochen eingereicht werden. Der Vorstand kann von sich aus außerordentliche Mitgliederversammlungen     einberufen, um wichtige Entscheidungen nicht bis zur turnusmäßigen ordentlichen Hauptversammlung hinauszuzögern. Der Vorstand muss eine Außerordentliche Mitgliederversammlung in Monatsfrist     einberufen, sobald mindestens 10% der Mitglieder dieses schriftlich verlangen. 

 

  7. Antragsberechtigt sind:   

  • die Mitglieder  

  • der Vorstand   

  • die vom Vorstand ernannten Referenten und Beauftragten  

 

  1. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist  

   

 

§17. Kassenprüfer   

  1. Die Mitglieder wählen im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung aus ihren Reihen zwei Kassenprüfer sowie Stellvertreter für die Dauer von 4 Jahren. Die Kassenprüfer dürfen können im Ausnahmenfällen dem Vorstand oder einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und Angestellte des Vereins sein.  

  2. Die Kassenprüfer haben das Recht die Buchführung und die Vereinskasse jederzeit zu überprüfen. Über diese Prüfung haben sie der Hauptversammlung Bericht zu erstatten. Das den Kassenprüfer zukommende Prüfungsrecht erstreckt sich lediglich auf die buchhalterische Richtigkeit.  

   

 

§ 18. Satzung   

  1. Änderungen der Satzung können nur von der Mitgliederversammlung durch Beschluss von zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.   

  2. Der Vorstand ist ermächtigt, Satzungsänderungen, die vom Amts- bzw. Registergericht oder vom Finanzamt aus Rechtsgründen für erforderlich gehalten werden, selbständig zu beschließen und anzumelden. Die Mitgliederversammlung ist unverzüglich zu informieren.   

   

 

 

§ 19. Geschäftsordnung   

  1. Die Mitgliederversammlung erlässt im Rahmen der Satzung eine Geschäftsordnung.   

  2. Änderungen der Geschäftsordnung können nur von der Mitgliederversammlung durch Beschluss der Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.   

   

   

§ 20.Datenschutz   

  1. Der Verein erfasst, speichert und übermittelt personenbezogene Daten und Daten über persönliche und sachbezogene Verhältnisse ihrer Mitglieder allein den satzungsgemäßen Zwecken des Vereins, gemäß den Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).  

  2. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Druck- und Telemedien sowie   elektronischen Medien zu, sofern sie im Zusammenhang mit den Aktivitäten im Verein stehen.    

 

 

§ 21. Bezahlte Mitarbeiter   

  1. Der geschäftsführende Vorstand kann unter Berücksichtigung vorstehender Regelungen zur Unterstützung bei der Bewältigung von Aufgaben des Vereins bezahlte Mitarbeiter einstellen.    

   

 

§ 22. Gerichtsstand   

  1. Für eventuelle Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern sind die Gerichte zuständig, in deren Bereich der Verein seinen Sitz hat (derzeit Amtsgericht Gießen, 35390 Gießen).    

 

 

   

§ 23. Auflösung  

  1. Die Auflösung der Casa de la Familia kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung durch Beschluss von drei Viertel der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.   

  2. Bei Auflösung der Casa de la Familia oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den Vogelsbergkreis, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.  

 

 

 

Inkrafttreten & Schlussbestimmung   

 

 

 

 

Ulrichstein, der 06.04.2025

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